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Wer Arbeit sucht, stellt sich immer die Frage, wie er möglichst schnell wieder einen Arbeitsplatz bekommt. Dabei ist es letztlich zweitrangig, auf welchem Wege der neue Job gefunden wird. Deswegen ist es sinnvoll, schon früh eine private Arbeitsvermittlung aufzusuchen.

Viele Arbeitsuchende warten darauf, dass ihnen die Bundesagentur tolle Jobs anbietet. Doch das reicht nicht aus. Ohne Eigeninitiative ist es schwer, wieder in Lohn und Brot zu kommen. Deswegen sollte man alle möglichen Versuche unternehmen, um möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen.

Ansprüche auf den VGS

Empfängern des Arbeitslosengeldes I haben nach Beginn der Arbeitslosigkeit und einer Wartefrist von 6 Wochen Rechtsanspruch auf den VGS.

Bei Empfängern des Arbeitslosengeldes II liegt der Fall etwas anders – ob ein VGS ausgestellt wird oder nicht, liegt im Ermessen des jeweiligen Jobcenters oder ähnlicher Institutionen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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